Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Volkshochschule im Landkreis Merzig-Wadern e. V.
Gutenbergstr. 14, 66663 Merzig - im Folgenden VHS genannt.
Ebenfalls gültig für alle Außenstellen!
 

1. Allgemeines
1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Anmeldungen zu Veranstaltungen der VHS, auch für solche Anmeldungen, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Als Veranstaltungen werden alle Leistungsangebote der VHS (Kurse, Vorträge, Trainerqualifikationen, Unterrichts- und Weiterbildungsangebote, Prüfungen, u. a.) bezeichnet.

1.2 Rechtsgeschäftliche Erklärungen
Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Textform (Telefax, E-Mail, Anmeldeformular auf unserer Homepage www.vhs-merzig-wadern.de). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird und sich aus zwingenden gesetzlichen Formvorschriften nichts anderes ergibt.

1.3 Sprachliche Verwendung
Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
 

2. Anmeldung und Vertragsschluss
Grundsätzlich gilt, dass die Ankündigung von Veranstaltungen unverbindlich ist.

2.1 Der Veranstaltungsvertrag kommt durch die schriftliche, telefonische oder durch sonstige Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Anmeldemöglichkeit auf Homepage, Programmheft oder in der Geschäftsstelle) übermittelte Anmeldung bei der VHS in Merzig und deren Annahme durch die VHS zustande.

2.2 Anmeldeformen sind: die persönliche, die telefonische und die schriftliche Anmeldung.

2.3 Bei den Örtlichen Volkshochschulen ist die jeweilige Leitung für die Anmeldung zuständig; aber auch die Hauptgeschäftsstelle in Merzig nimmt diese Anmeldung entgegen. Bei Minderjährigen ist zudem die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

2.4 Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 2.5 entweder durch Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat. (Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich bei Betriebsferien der VHS).

2.5 Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend von Abs. 2.4 einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Absatz 1.2 verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen schriftlich angenommen werden.

2.6 Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze 2.4 und 2.5 nicht berührt.

2.7 Die AGB sind Bestandteil des Vertrages.
 

3. Rücktritt vom Vertrag und Kündigung durch die Teilnehmenden
3.1 Bei allen Veranstaltungen ist ein Rücktritt vom Vertrag durch schriftliche Erklärung der Teilnehmenden gegenüber der VHS noch bis zum 5. Werktag vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei rechtzeitigem Eingang der Erklärung entfällt die Zahlungspflicht, bereits geleistete Zahlungen werden von der VHS erstattet.

3.2 Nach Veranstaltungsbeginn können die Teilnehmenden den Vertrag schriftlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Teilnahme aus wichtigem Grund (Krankheit, Wohnortwechsel etc.) nachweislich nicht mehr möglich ist. In diesem Fall berechnen wir 50 % der Kursgebühr als Verwaltungsanteil, über den Restbetrag wird eine Gutschrift erstellt. Erfolgt die Kündigung nach der 1. Hälfte der Termine der Veranstaltung, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

3.3 Eine Abmeldung oder eine Kündigung direkt vor Ort bei den Örtlichen Leitungen oder bei den DozentInnen ist unwirksam. Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Kündigung.
 

4. Rücktritt vom Vertrag durch die VHS
4.1 Die VHS kann wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall von DozentInnen oder aus sonstigen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts werden die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet.

4.2 Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die DozentIn, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber der DozentIn, gegenüber VertragspartnerInnen oder Beschäftigten der VHS,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
• Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die VHS die VertragspartnerIn auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
 

5. Organisatorische Änderungen
5.1 Soweit bei Kursen oder Lehrgängen einzelne Termine aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (bspw. infolge höherer Gewalt (Glatteis, Ausfall der EDV-Anlagen u. ä.) oder kurzfristiger Verhinderung der DozentIn) ausfallem, können diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 4 Abs. 1.

5.2 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte DozentIn durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer DozentIn angekündigt wurde, es sei denn, die VertragspartnerIn hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung bekundet gerade durch die angekündigte DozentIn.

5.3 Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem der VertragspartnerIn zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung ändern. Ebenso kann die VHS aus sachlichem Grund die Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat ändern; in diesem Fall steht der TeilnehmerIn ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.
 

6. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
In diesem Fall kann der Kurs in Absprache mit den TeilnehmerInnen mit einem Parallelkurs zusammengelegt werden. Der Kurs kann auch auf Wunsch der Teilnehmenden mit einer anteiligen Nachzahlung durch die Teilnehmenden oder mit einer Verkürzung der Unterrichtseinheiten durchgeführt werden.
 

7. Bezahlung
7.1 Mit dem Zustandekommen des Vertrages sind die Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung der im Kursprogramm ausgeschriebenen Kursgebühr verpflichtet, unabhängig davon, wie viele Unterrichtseinheiten tatsächlich in Anspruch genommen werden; siehe Besonderheit im Sprachbereich Ziffer 7.2.
Als Zahlungsart bevorzugen wir den Bankeinzug. Bareinzahlungen oder Zahlungen per EC-Karte in der Geschäftsstelle in Merzig und Zahlungen auf Rechnung/Überweisungen werden auch akzeptiert. Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7.2 Besonderheit im Sprachenbereich: Die im Programm ausgewiesene Gebühr sieht 8 TeilnehmerInnen vor. Ist die Teilnehmerzahl eines Sprachkurses geringer als 8 TeilnehmerInnen (7 - 3 TeilnehmerInnen), werden in Absprache mit den TeilnehmerInnen die Gesamtgebühren für 8 TN auf die tatsächlichen TeilnehmerInnen umgelegt.

7.3 Ermäßigungen: Für bestimmte Kurse wird ein Nachlass von 10 % auf die Kursgebühr für SchülerInnen, Studierende und Mitglieder der VHS Merzig-Wadern gewährt. Diese sind sowohl auf der Homepage als auch im Programmheft entsprechend gekennzeichnet. Die im Bereich „Junge VHS" und als Kurse für Kinder/Jugendliche ausgewiesenen Veranstaltungen sind bereits ermäßigt. Ein weiterer Nachlass ist nicht möglich.

7.4 Wird die Kursgebühr nicht bis zum 3. Kurstag nach Zustandekommen des Kurses entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Prozess entstehen Mahngebühren. Jede Mahnung kostet 5 Euro zusätzlich.

8. Teilnahmebescheinigungen/Zeugnisse
8.1 Teilnahmebescheinigungen über den Inhalt des Kurses werden auf Wunsch bei mindestens 80 %iger Teilnahme am Kurs kostenlos ausgestellt.

8.2 Zweitausfertigungen kosten 5 Euro, bei älteren Kursen (1 - 5 Jahre) 10 Euro und (6 - 10 Jahre) 15 Euro.
 

9. Hausordnung
Die VHS ist in vielen Unterrichtsräumen nur Gast. Wir bitten unsere Teilnehmenden, die jeweils geltende Hausordnung zu beachten. Rauchen ist in allen Unterrichtsgebäuden untersagt.
 

10. Haftung
10.1 Die Haftung der VHS beschränkt sich auf den ihr zuzurechnenden Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Besuch der Veranstaltung der VHS erfolgt auf eigene Gefahr.

10.2 Die VHS haftet weder für Unfälle, die auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort zurück sowie auf dem Veranstaltungsgelände, in der Veranstaltungseinrichtung oder während der Veranstaltung entstehen, noch für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von mitgebrachten persönlichen Gegenständen aller Art (auch nicht bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche).

10.3 Bei Minderjährigen beginnt und endet die Aufsichtspflicht der VHS mit dem Unterricht.

10.4 Eine Versicherung gegen Unfall und gegen die Beschädigung oder den Verlust von mitgebrachten persönlichen Gegenständen seitens der VHS besteht nicht.
 

11. Datenschutz und Sicherheit
Die personenbezogenen Daten, die der TeilnehmerInnen der VHS zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages und der Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke. Ihre Daten bleiben zehn Jahre bei uns gespeichert. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer besseren Planung des Programms.

Dem Datenschutz gem. BDSG wird Rechnung getragen. Die im Rahmen einer Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt (§ 3 Abs. 1 BDSG). Die TeilnehmerInnen, die im EDV-Schulungsnetz ihre Daten speichern, sind damit einverstanden, dass die von ihnen im Rahmen der Kurse gespeicherten Daten nach Beendigung des Kurses von der VHS gelöscht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt Datenschutzerklärung.
 

12. Schlussbestimmungen
12.1 Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist. Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

12.2 Diese AGB sind im Internet veröffentlicht. Sie sind in unserem Kursprogramm abgedruckt, hängen auch in der Geschäftsstelle zu Ihrer Information aus und werden Ihnen auf Wunsch gerne in Kopie zugesandt.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung oder deren unwirksamer Teil sind durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht oder ihm wirtschaftlich am nächsten kommt.

12.4 Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.
 

13. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Die Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht finden Sie hier: Widerrufsrecht
 

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